HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

Beitragvon gumic » 23.11.2023, 12:40

https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/ ... 1-305-9012

Kaum vorstellbar, dass sowas wirklich die HU bestanden haben soll:

keine Vorderradabdeckung,
Winkel Kennzeichenhalter,
Heckblinker zu weit vorne,
Soziusfußrasten bei Einmannumbau,
Elektrik lose verlegt,
keine Spiegel,
gumic
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Re: HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

Beitragvon Free-sky » 23.11.2023, 13:30

Manchmal genügt ein kleines Trinkgeld... ;)
Ich war mal beim TÜV, kenne die Spielchen :D
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Re: HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 23.11.2023, 14:53

Ob bei Krafträdern eine Reifenabdeckung erforderlich ist, ist meines Wissens nach, hierzulande derzeit wohl Ansichtssache:

Es gibt weder in Deutschland, noch in der EU eine klare Gesetzliche Forderung, allein eine deutsche Richtlinie dazu, was unter einer "zureichenden" Abdeckung zu verstehen wäre liegt wohl vor. Diese wird allerdings bei der Zulassung dann auch regelmäßig zu Rate gezogen, wenn es darum geht zu beurteilen, ob die gerade vorgeführte Radabdeckung als zureichend eingestuft werden soll.

Nach dieser Richtlinie wären aber auch viele Serienmotorräder unzureichend ausgestattet.

in der EU ist eine fehlende Reifenabdeckung jedenfalls durchaus zulässig. und mein Herr GTÜ z.B meinte: Deutschland läge ja in der EU, folglich wäre etwas, was in der EU zulässig sei, auch in Deutschland zulässig. (ungewöhnlich vernunftbegabt der Gute...)

Ansonsten muss wohl wirklich kriminelle Energie im Spiel gewesen sein, oder der Heckumbau ist zwar als solcher vorgeführt und eingetragen, es wurde aber noch nachträglich etwas "optimiert"?

So gehts jedenfalls wohl eher nicht.

Zu bemerken hätte ich noch, dass die Bremsleitung augenscheinlich gut am Reifen reiben kann...
Zuletzt geändert von KarlMeiDrobbe am 23.11.2023, 14:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

Beitragvon Flyingbrick » 23.11.2023, 18:07

Das ist sehr davon abhängig, wann und nach welchem (nationalen oder EG-)Recht die Zulassung erfolgt ist.
Ich habe auch beruflich viel damit zu tun und glaub mir, nur weil Google nichts ausspuckt bedeutet es nicht, dass da keine Vorgaben existieren. Viele dieser Dinge fußen z.B. auf Verordnungen und deren Anhängen, aber die findet man ohne Fachbezug und Möglichkeiten nicht mal eben.
Ein Beispiel ist die Schutzblechverlängerung, die die PC26 noch hatte und die später entfielen. Dahinter steckt eine solche Verordnung.
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Re: HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 23.11.2023, 19:48

Ach jeh, wie im Bauwesen: DIN747-16b ist verbindlich einzuhalten, jedoch leider nicht öffentlich Einsehbar. Man kann die allerdings für einige zig€ erwerben. Leider sind darin hauptsächlich die Verweise auf 26 weitere Verordnungen zu finden, die wiederum für einige zig€ erworben werden können und jeweils Verweise auf weitere Verordnungen enthalten...

so braucht man kaum 3000€ zu bezahlen, und 2000Seiten Fachkauderwelsch durchzuarbeiten, um herauszufinden wieherum der Nagel rechtssicher in die Wand zu schlagen ist.

Nach meinem Rechtsempfinden gehört sowas verboten.

Naja, seis drum, bleibt wohl alles Glückssache, lässt großzügig Spielraum für Willkür und sorgt dafür, dass das Fussvolk den erhabenen Eingeweihten schön ausgeliefert bleibt...

Besonders Bedauerlich für die, die eigentlich gewillt sind, sich rechtskonform zu verhalten, aber nach einigen Bemühungen irgendwann resignieren, sich schließlich nach bestem Dafürhalten auf gut Glück für eine gangbar erscheinende Variante entscheiden... ...und dann irgendwann dafür belangt werden, dass das so leider nicht 1000%ig korrekt war.

:blink:

Schwamm drüber, falsches Forum...
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Re: HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

Beitragvon Flyingbrick » 23.11.2023, 20:28

Du solltest Dich lieber freuen statt ärgern.
Tatsächlich sind einige, wenn auch nicht alle Dinge erheblich weniger restriktiv, seit nicht mehr ausschließlich deutsches Recht gilt.
Beispielsweise gibt es die Thematik "Reifenfabrikatsbindung" nur in Deutschland (vielleicht, weil es nur hier kein Tempolimit gibt/gab?). Alle nach EG-Recht zugelassenen Mototorräder kommen ohne eine solche Bindung auf den Markt. Nur ändert das eben leider nichts für diejenigen, die (wie wir) noch so eine Fabrikatsbindung in den Papieren haben.

Verwirrend wird es eben dann, wenn man seit vielen Jahren damit zu tun hat und sich nicht nur merken muss, was heute bei einem Neufahrzeug legal ist, sondern noch dazu, seit wann das gilt und für was nicht.

Ich habe eine CRF250L, die hat kein Standlicht mehr, sondern die vorderen Blinker leuchten dauerhaft (und werden beim Blinken hell-dunkel). Sowas gab es früher in den USA und hier hätten es viele gerne nachgerüstet, weil es cool aussieht. War aber allerallerstrengstens verboten. Heute aber gibt es das bei einigen Honda-Modellen serienmäßig, und damit wiederum sind manche Polizisten überfordert, die das anders gelernt haben.

Die entsprechende Vorschrift heißt UNECE 53.01, Absatz 6.6., und das weiß ich auswendig, weil ich natürlich auch schon einem eifrigen Beamten in die Hände fiel, der sich selbst von seinen besser informierten Kollegen nicht einbremsen lassen wollte. Eine gute halbe Stunde brauchte es, bis er irgendwann glaubte, dass ich das nicht nur darf, sondern muss, eben weil ich kein herkömmliches Standlicht mehr habe. Aber deswegen dürfte man trotzdem keine nach nationalem Recht zugelassene CB500 so umrüsten.

Tja...und sowas ist als Aushilfskraft im Motorradgeschäft halt tägliches Brot. Muss doch mal meinen Chef nach einer Gehaltserhöhung fragen, wo ich doch mit Diplom-Ingenieuren (FH) fachlich mithalten muss ;)
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Re: HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

Beitragvon KarlMeiDrobbe » 23.11.2023, 21:12

Ich begrüße selbstverständlich unbedingt jede Bemühung um Vereinfachung. auch dass das EU Recht neue Möglichkeiten mit sich bringt finde ich super.
Sogar dass einiges jetzt nicht mehr so möglich sein soll, wie früher kann ich einsehen: z.B Krach machen und rumstinken wie Sau.

Dass diese "Vereinfachungen" allerdings ständig so unterhaltsame Stilblüten treiben, wie das von Dir mal zum Thema Reifenbindung verlinkte Organigramm, und dass leider oft versäumt wird, alte Vorschriften anzupassen oder zu entsorgen, und so ein unübersichtliches Wirrwarr entsteht was irgendwann sogar von vielen §-profis nicht mehr durchschaut wird, das kann einen schon zur Verzweiflung bringen.

insbesondere, wenn das dann dazu führt, dass man irgendwann einfach nicht mehr nachvollziehen kann, was man nun eigentlich darf, und dann nur noch an einen (sehr) teuren Experten deligieren kann.

Die Rechtslage sollte Barrierefrei zugänglich, halbwegs transparent, für gesunden Menschenverstand einleuchtend, und vor allem nicht nur der Zahlungskräftigen Kundschaft vorbehalten sein.

Früher war die Bibel auf Latein, und wer sich nicht daran gehalten hat, was da geschrieben steht, der kam halt in die Hölle. Selber Schuld: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. auf diese Weise konnten die Gestlichen prima das Gläubige Volk nach ihrer Pfeife tanzen lassen. Seit dem hat sich nicht soo viel grundlegendes geändert.

Nagut: selbstverständlich hat sich schon sehr viel Grundlegendes erheblich zum besseren verändert, aber in ihren Grundzügen sind die alten Strukturen nach wie vor erhalten geblieben.

Das mit dem Tempolimit stimmt vermutlich, der Legende nach gab es da ja die Geschichte mit dem verunglückten Motorradfahrer und einer Schmerzensgeldforderung. Soweit alles einzusehen, bis auf die Tatsache, dass dann irgendwann ein Geschwindigkeitsindex eingeführt wurde, der das ganze eigentlich obsolet macht.

Umso ärgerlicher, wenn das dann nach der jüngsten "Vereinfachung" völlig unnötig erneut verschärft zum Problem aufgeblasen Wird. nervtötender Unfug!

aber da erzähle ich ja mal wieder niemandem etwas neues...
KarlMeiDrobbe
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Re: HU mit einigen technischen Problemen wirklich möglich?

Beitragvon wollaa » 25.11.2023, 23:45

Ist doch voll schön die Karre, der
kann auch gut parken / Bild 3 - Lenker und DisignerRück- und Bremslicht.......
Bild 6 sieht man das Tachogehäuse gut mit seinen wenig km !
Das die Lampe in den Himmel scheint, ist halt sein Geschmack !
Probefahrt jederzeit möglich wird angeboten , vergesst also ein Nummerschild nicht mitzubringen, hat er
wohl ausversehen verloren, gibt nur ne Verwarnung...
wollaa
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